Worauf Sie achten müssen, um nicht leer auszugehen:
Durch die ständig steigenden Eigenanteilskosten bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen gilt eine Zahnzusatz-Versicherung heute mehr denn je als sinnvolle Investition in die Mundgesundheit. Aber nicht für jeden Patienten eignet sich eine Zahnzusatzversicherung (beispielsweise für Patienten, die älter als 60 Jahre sind).
Bei exzellenter Zahngesundheit kann es durchaus sein, dass sich eine Zusatzversicherung nie rentieren wird. Bei einer desolaten Zahnsituation hingegen werden Sie entweder abgelehnt, oder die Prämien sind exorbitant hoch.
Für folgende Situationen sind Zusatzversicherungen jedoch besonders sinnvoll:
- Bei Vorliegen einer Parodontitis (Parodontose), da mit Zahnverlusten zu rechnen ist
- Viele wurzelgefüllte Zähne, denn auch hier ist mit späteren Zahnverlusten zu rechnen
- Viele stark gefüllte Zähne („Jugendsünden“). Hier werden sicherlich Restaurationsmaßnahmen (Kronen etc.) notwendig
Bei vielen Versicherungsangeboten ist aber Vorsicht geboten, da sie entweder zu teuer sind, ein nicht mehr zeitgemäßes Leistungsspektrum aufweisen oder nicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bevor Sie also eine Zahnzusatz-Versicherung abschließen, sollten Sie sich die folgenden Hinweise aufmerksam durchlesen, um sinnvolle Zahnzusatz-Versicherungen von ungeeigneten Tarifen unterscheiden zu können.
Wichtige Bestandteile von Zahnzusatz-Versicherungen:
- Zahnersatz allgemein
- Implantate
- Funktionsanalytische Maßnahmen (z. B. Registrierung der Kiefergelenksbahn im Zusammenhang mit Zahnersatz)
- Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen (auch der Backenzähne)
- Keramik-Inlays (hochwertige laborgefertigte Füllungen aus Keramik)
- andere private Zahnbehandlungen, wie Prophylaxe mit professioneller Zahnreinigung
Wenn Sie aufwändigen Zahnersatz auf sich zukommen sehen bzw. sich absichern möchten, dürften die Punkte (1 – 3 bzw. 4) für Sie von großer Wichtigkeit sein. Bei der Notwendigkeit, Ihre stark gefüllten Zähne mit hochwertigen, ästhetisch perfekten Maßnahmen zu erhalten, sind besonders die Punkte 4 und 5 zu beachten.
Natürlich ist eine klare Trennung der Leistungen oftmals nicht so einfach zu bewerkstelligen, aber wir wollen hier ein paar wichtige Anhaltspunkte geben. Einige Zahnzusatz-Versicherungen benötigen einen aktuellen Zahnbefund des Antragstellers. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z. B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen.
Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z. B. heute schon bei Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch dastehen. Am günstigsten sind also Zusatzversicherungen zu beurteilen, die einen prozentualen Zuschuss zum gesamten Rechnungsbetrag erstatten.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zurzeit nur noch den lippenseitigen keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn von vorne gezählt). Im dahinter liegenden Seitenzahnbereich gibt es für Keramik gar keinen Zuschuss. Achten Sie darauf, dass die Zahnzusatzversicherung eine keramische Vollverblendung der Kauflächen in dem Umfang mitträgt, wie Sie es sich wünschen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatz-Versicherung keine zusätzlichen Leistungen „mitverkauft“ werden, die Sie gar nicht möchten (z. B. Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen.
Verlassen Sie sich nicht allein auf die mündlichen Aussagen eines Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben! Leider machen viele Versicherungen auch in Ihren Prospekten nur sehr ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen Erstattungs-Prozentsätze, die in der Praxis nicht erreichbar sind. Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und lassen sich alles schriftlich bestätigen.
Tipp
Gehen Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erst zu Ihrem Zahnarzt, um feststellen zu lassen, ob und wenn ja welche Zahnersatzleistungen oder andere Zahnbehandlungen zukünftig auf Sie zukommen werden.
Mit diesem Wissen, für was Sie sich nun versichern sollten (Implantate, Kronen und/oder Inlays etc.), lassen Sie sich von einen Versicherungsmakler (der nicht nur eine Versicherung vertritt) in Person heraussuchen, welcher Versicherungstarif die gewünschte Absicherung für Sie am besten erfüllt. Natürlich berät unsere Praxisklinik Sie gerne persönlich zum Thema Zahnzusatz-Versicherung!
Info
Weitere Infos finden Sie in der Weizmann-Tabelle:
www.waizmanntabelle.de